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   VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365   

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https://dejure.org/2016,34733
VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365 (https://dejure.org/2016,34733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365 (https://dejure.org/2016,34733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. September 2016 - 15 ZB 16.1365 (https://dejure.org/2016,34733)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Hotelbetreibers auf vorbeugende Untersagung der Nutzungsaufnahme eines benachbarten Feuerwehrgerätehauses; Bestandskraft einer Baugenehmigung als Grenze bauordnungsrechtlichen Einschreitens

  • rewis.io

    Berufungszulassungsbegründung bei Nachbarklage auf bauordnungsrechtliches Einschreiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (verneint); Darlegungsanforderungen an die Geltendmachung eines Berufungszulassungsgrundes; Bestandskraft einer Baugenehmigung als Grenze bauordnungsrechtlichen Einschreitens

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 54 Abs. 4 ; BImSchG § 25 Abs. 2
    Anspruch eines Hotelbetreibers auf vorbeugende Untersagung der Nutzungsaufnahme eines benachbarten Feuerwehrgerätehauses; Bestandskraft einer Baugenehmigung als Grenze bauordnungsrechtlichen Einschreitens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 15 ZB 15.2442

    Tekturgenehmigung für den Umbau eines Feuerwehrgerätehauses -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365
    Den hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom 29. August 2016 (15 ZB 15.2442) ebenfalls abgelehnt.

    Da in der Tekturgenehmigung vom 12. Dezember 2014 keine abweichende Regelung getroffen worden sei, sei die Baugenehmigung insoweit auch nicht Verfahrensgegenstand des beim Verwaltungsgerichtshof unter dem Az. 15 ZB 15.2442 anhängigen Antrags auf Berufungszulassung (vgl. hierzu den bereits ergangenen ablehnenden Beschluss des Senats vom 29. August 2016).

    Erforderlich ist unter ausdrücklicher oder jedenfalls konkludenter Bezugnahme auf einen Zulassungsgrund eine substanziierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (zum Ganzen BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 22 ff. m. w. N.; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 8).

  • VG Karlsruhe, 14.10.2015 - 9 K 636/14

    Nachbarklage gegen Omnibusbetrieb im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365
    Hinter den Erwägungen des Verwaltungsgerichts zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis steht die richtige Auslegung des Art. 76 Satz 2 BayBO, wonach die Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung zur Folge hat, dass im Umfang der Feststellungswirkung der Baugenehmigung die Legalität des Vorhabens nicht in Frage steht, solange die erteilte Genehmigung nicht aufgehoben ist (vgl. OVG NW, U.v. 22.8.2005 - 10 A 3611/03 - BauR 2006, 342 ff. = juris Rn. 36 f. m. w. N.; VG Karlsruhe, U.v. 14.10.2015 - 9 K 636/14 - juris Rn. 41; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 76 Rn. 7).

    Die Zulassungsbegründung geht in der Sache selbst davon aus, dass die durch An- und Abfahrten sowie durch Schneeräumung verursachten Lärmimmissionen der typischen Nutzung des (erweiterten) Feuerwehrhauses zuzurechnen sind (vgl. auch VG Karlsruhe, U.v. 14.10.2015 - 9 K 636/14 - juris Rn. 42, 43) und dass die Genehmigungslage daher nachbarrechtswidrig zulasten der Kläger mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 37 BayVwVfG unvereinbar sei.

  • VGH Bayern, 25.09.2013 - 15 ZB 11.2302

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365
    Mit Beschluss vom 25. September 2013 (15 ZB 11.2302) lehnte der Senat die beantragte Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil ab.

    Sie ist und bleibt somit formell legal und könnte - unabhängig davon, ob die von den Klägern vorgetragenen lärmverursachenden Umstände unter dem Gesichtspunkt der Sozialadäquanz (vgl. hierzu bereits den Ausgangsrechtsstreit der Parteien VG Regensburg, U.v. 5.7.2011 - RN 6 K 09.1343 - und im Anschluss BayVGH, B.v.25.9.2013 - 15 ZB 11.2302) oder unter der Einstufung als Notsituationen bzw. sog. seltene Ereignisse (Rechtsgedanke Nr. 7.1 und 7.2 der TA Lärm) ggf. trotz Richtwertüberschreitung als zumutbar einzustufen wären (vgl. auch VG Saarl., U.v. 16.1.2013 - 5 K 491/12 - juris Rn. 65) - nicht gestützt auf Art. 76 Satz 2 BayBO untersagt werden, solange die Genehmigungen nicht über Art. 48 BayVwVfG aufgehoben werden (vgl. VG Karlsruhe a. a. O. juris Rn. 43, 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365
    Hinter den Erwägungen des Verwaltungsgerichts zum fehlenden Rechtsschutzbedürfnis steht die richtige Auslegung des Art. 76 Satz 2 BayBO, wonach die Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung zur Folge hat, dass im Umfang der Feststellungswirkung der Baugenehmigung die Legalität des Vorhabens nicht in Frage steht, solange die erteilte Genehmigung nicht aufgehoben ist (vgl. OVG NW, U.v. 22.8.2005 - 10 A 3611/03 - BauR 2006, 342 ff. = juris Rn. 36 f. m. w. N.; VG Karlsruhe, U.v. 14.10.2015 - 9 K 636/14 - juris Rn. 41; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 76 Rn. 7).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365
    Erforderlich ist unter ausdrücklicher oder jedenfalls konkludenter Bezugnahme auf einen Zulassungsgrund eine substanziierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (zum Ganzen BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 - juris Rn. 22 ff. m. w. N.; B.v. 29.8.2016 - 15 ZB 15.2442 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 14.03.2016 - 15 ZB 16.168

    Anforderungen an die substantiierte Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365
    Der Verwaltungsgerichtshof orientiert sich bei der Streitwertfestsetzung an Nr. 9.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57 ff.), weil die Bedeutung der Sache für einen Kläger bei einem Nachbaranspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten ähnlich zu bewerten ist wie bei einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung (BayVGH, B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 10 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 16.01.2013 - 5 K 491/12

    Klage gegen die auf einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beruhende

    Auszug aus VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365
    Sie ist und bleibt somit formell legal und könnte - unabhängig davon, ob die von den Klägern vorgetragenen lärmverursachenden Umstände unter dem Gesichtspunkt der Sozialadäquanz (vgl. hierzu bereits den Ausgangsrechtsstreit der Parteien VG Regensburg, U.v. 5.7.2011 - RN 6 K 09.1343 - und im Anschluss BayVGH, B.v.25.9.2013 - 15 ZB 11.2302) oder unter der Einstufung als Notsituationen bzw. sog. seltene Ereignisse (Rechtsgedanke Nr. 7.1 und 7.2 der TA Lärm) ggf. trotz Richtwertüberschreitung als zumutbar einzustufen wären (vgl. auch VG Saarl., U.v. 16.1.2013 - 5 K 491/12 - juris Rn. 65) - nicht gestützt auf Art. 76 Satz 2 BayBO untersagt werden, solange die Genehmigungen nicht über Art. 48 BayVwVfG aufgehoben werden (vgl. VG Karlsruhe a. a. O. juris Rn. 43, 44).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Ihre Behauptungen, dass der Vermerk über die Gemeinderatssitzung vom 3. November 2015 keinen hinreichenden Nachweis für die Entbehrlichkeit einer förmlichen Anhörung biete und dass die Ausführungen des Erstgerichts nicht ausreichten, um zu begründen, dass eine Anhörung stattgefunden habe, werden den Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes gem. § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO nicht gerecht (vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 ZB 16.1365 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Insofern können Anordnungen nach § 24 Satz 1 BImSchG im Fall einer unzumutbaren Immissionsbelastung nach Maßgabe von §§ 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG auch dort zulasten einer baurechtlich bestandskräftig genehmigten Nutzung ergehen, wo bauordnungsrechtliche Normen ein entsprechendes Eingreifen nicht mehr abdecken: So bestehen im Bauordnungsrecht auf Basis von Art. 54 Abs. 2, 75, 76 BayBO Eingriffsbefugnisse grundsätzlich nur, wenn und soweit eine bauliche Anlage und deren Nutzung keinen Bestandsschutz haben und insbesondere nicht durch eine baurechtlich legalisierende (bestandskräftige) Baugenehmigung gedeckt sind (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.1999 - 14 B 93.1542 - BayVBl 2000, 210 = juris Rn. 22; B.v. 26.9.2016 - 15 ZB 16.1365 - juris Rn. 11 m.w.N.; Schwarzer/König, BayBO, 4. Aufl. 2012, Art. 54 Rn. 7; Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand: Dezember 2018, Art. 76 Rn. 80 ff., 117, 282, 286; Molodovsky in Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand: März 2018, Art. 54 Rn. 115; Molodovsky/Waldmann in ebenda Art. 76 Rn. 40 ff., 159 ff.).

    Erforderlich ist eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 ZB 16.1365 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 15 ZB 18.255 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

    aa) Mit dem Verweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, wonach bei seitlichen Baugrenzen in der Regel von einer nachbarschützenden Festsetzung auszugehen sei, vermag die Klägerin ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung nicht am Maßstab des Darlegungsgebots (§ 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO; vgl. BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 ZB 16.1365 - juris Rn. 8 m.w.N.) ausreichend zu begründen.
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